Grundsätzlich sollten ätherische Öle nie pur (unverdünnt) auf die Haut aufgetragen werden. Ein oder zwei Tropfen am Handgelenk oder am Hals oder in die Haare gerieben ist jedoch ziemlich problemlos.
Auch sollten ätherische Öle grundsätzlich immer kindersicher aufbewahrt werden! Die "Gefahr" vom Verschlucken ist jedoch eine Mähr, denn ich habe in 30 Jahren noch NIE gehört, dass irgend jemand irgend ein Öl getrunken hat. Das schafft einfach niemand, weder ein neugieriges Kleinkind noch ein experimentierfreudiger Erwachsener noch ein Betrunkener oder Geisteskranker. Niemand trinkt ätherische Öle! Die "Gefahr" sehe ich nur, wenn ein Kind oder Erwachsener Öl am Finger hat und danach im Auge reibt: Dann hat das Auge ein Problem. Oder wenn jemand zuviel Öl an die Schläfen gibt (gegen Kopfweh) und es dann ins Auge läuft. In solchen Fällen das Auge mit Milch, Milchwasser oder Sonnenblumenöl auswaschen. Nicht mit Wasser und nicht mit Seife! Das nützt praktisch nichts, weil ätherische Öle nicht wasserlöslich sind!
Kleinkinder und ätherische Öle: Nach meinem Verständnis ist Vorsicht angebracht bei allen Ölen mit Cineol-Stoffen wie:
Eukalyptus globulus (nie für Kleinkinder), Eukalytus radiata (mild), Niauli, Kajeput, Teebaum, u.a. Diese Öle würde ich bei Kindern bis 3 Jahren komplett weglassen.
Sehr zu empfehlen für alle Kinder ist dagegen die rote Mandarine. Sie unterstützt sie in ihrer unbeschwerten Leichtigkeit zu SEIN und macht sie etwas ruhiger (anti-Zappel-Phillip). Das gleiche gilt für unsere Kindermischung mit den Hauptbestandteilen Mandarine und Lavendel.
Gefahrstoffdeklaration: Ätherische Öle und Duftöle unterliegen der eidgenössischen Gefahrstoffverordnung und müssen entsprechend auf den Etiketten deklariert werden. Ich persönlich kann als erfahrener, langjähriger Aromatologe nicht zu den neuen Giftzeichen auf unseren Etiketten stehen. Für mich ist es ein schlechter Witz und eine völlige Fehldeklaration, diese schönen, 100% naturreinen, ätherischen Öle mit einem Giftzeichen zu versehen. Aber Gesetz ist Gesetz. Und Europa lässt grüssen! Wir bitten um Nachsicht für diese widersinnige gesetzliche Vorschrift und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Ihr Schlossherr Peti Nüesch